Für Ersthelfer/Innen in Betrieben / Unternehmen kann der jeweilig zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) die Lehrgangskosten übernehmen. ACHTUNG:Wichtig für alle Betriebe, die der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Unfallkasse angehören. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt zu Ihrer zuständigen BG / Unfallkasse bzgl. Kostenübernahme auf.Wir sind von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als "Stelle für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe" (3.1015) anerkannt. Das hierfür erforderliche BG-Formular wird Ihnen nach der Online-Anmeldung automatisch zugeschickt. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die dazu gehörigen Ausfüllhinweise.