P-Konto

Das P-Konto schützt einen festen Grundfreibetrag, derzeit 1.560,00 € pro Monat (Stand 01.07.2025). Geldeingänge die diesen Freibetrag überschreiten sind pfändbar.

Eine Erhöhung des Freibetrages ist möglich, bei

  • gesetzliche Unterhaltspflicht (gegenüber Ehepartner u. leiblichen Kindern)
  • Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
  • Kindergeld oder Kinderzuschläge
  • (einmalige) Sozialleistungen und Leistungen für Kinder, z. B. für die Klassenfahrt, die Erstausstattung der Wohnung oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse
  • Mehrbedarf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld)
  • weitere außergewöhnliche Kosten, die nicht in den Pauschalbeträgen berücksichtigt werden

 

Sie benötigen eine P-Konto-Bescheinigung?

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Mitmachen erwünscht: Erfahrungen mit dem P-Konto gesucht

Wie gut funktioniert das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in der Praxis? Welche Erfahrungen machen Ratsuchende im Alltag mit den bestehenden Regelungen?

Diesen Fragen geht Jeannette Keck, Sozial- und Schuldnerberaterin beim AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. sowie Studentin der Sozialen Arbeit, im Rahmen ihrer Bachelorarbeit nach.

Für die Untersuchung werden Personen gesucht, die eigene Erfahrungen mit dem P-Konto gemacht haben. Die Teilnahme erfolgt über einen kurzen Fragebogen und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. Darüber hinaus sind auch persönliche Erfahrungsberichte herzlich willkommen.

Alle Angaben werden anonym behandelt und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme.

 

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Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt auf: 

P-Konto

Tel.: 06731 96 99-11
Fax: 06731 96 99-44

Telefonsprechzeiten:
Montag - Freitag:   8:30 - 9:00 Uhr

 

schuldnerberatung(at)kv-alzey.drk(dot)de

Albiger Str. 33
55232 Alzey

Hinweis: Lohnpfändungen unterliegen der Lohnpfändungstabelle.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Unterhaltsverpflichtungen.