P-Konto

Das P-Konto schützt einen festen Grundfreibetrag, derzeit 1.560,00 € pro Monat (Stand 01.07.2025). Geldeingänge die diesen Freibetrag überschreiten sind pfändbar.

Eine Erhöhung des Freibetrages ist möglich, bei

  • gesetzliche Unterhaltspflicht (gegenüber Ehepartner u. leiblichen Kindern)
  • Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
  • Kindergeld oder Kinderzuschläge
  • (einmalige) Sozialleistungen und Leistungen für Kinder, z. B. für die Klassenfahrt, die Erstausstattung der Wohnung oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse
  • Mehrbedarf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld)
  • weitere außergewöhnliche Kosten, die nicht in den Pauschalbeträgen berücksichtigt werden

 

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Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt auf: 

P-Konto

Tel.: 06731 96 99-11
Fax: 06731 96 99-44

Telefonsprechzeiten:
Montag - Freitag:   8:30 - 9:00 Uhr

 

schuldnerberatung(at)kv-alzey.drk(dot)de

Albiger Str. 33
55232 Alzey

Hinweis: Lohnpfändungen unterliegen der Lohnpfändungstabelle.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Unterhaltsverpflichtungen.