
Das P-Konto schützt einen festen Grundfreibetrag, derzeit 1.560,00 € pro Monat (Stand 01.07.2025). Geldeingänge die diesen Freibetrag überschreiten sind pfändbar.
Eine Erhöhung des Freibetrages ist möglich, bei
Sie benötigen eine P-Konto-Bescheinigung?
Einfach QR-Code scannen und loslegen:
Hinweis: Dieser QR-Code leitet Sie zur externen Website von www.KonBeO.nrw weiter.

Wie gut funktioniert das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in der Praxis? Welche Erfahrungen machen Ratsuchende im Alltag mit den bestehenden Regelungen?
Diesen Fragen geht Jeannette Keck, Sozial- und Schuldnerberaterin beim AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e. V. sowie Studentin der Sozialen Arbeit, im Rahmen ihrer Bachelorarbeit nach.
Für die Untersuchung werden Personen gesucht, die eigene Erfahrungen mit dem P-Konto gemacht haben. Die Teilnahme erfolgt über einen kurzen Fragebogen und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. Darüber hinaus sind auch persönliche Erfahrungsberichte herzlich willkommen.
Alle Angaben werden anonym behandelt und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt auf:
Hinweis: Lohnpfändungen unterliegen der Lohnpfändungstabelle.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Unterhaltsverpflichtungen.