Schuldnerberatung

Ansprechpartner
Frau
Isabell Burkhard
Tel.: 06731 96 99-11
Fax: 06731 96 99-44
Telefonsprechzeiten:
Montag: 8:00 - 8:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 8:30 Uhr
Freitag: 9:30 - 10:00 Uhr
Albiger Str. 33
55232 Alzey
P-Konto
Die Pfändungsfreigrenzen bestimmen, wie viel Geld ein verschuldeter Bürger im Fall einer Pfändung von seinem Einkommen behalten darf. Grundsätzlich darf Kontoguthaben erst gepfändet werden, wenn es einen Betrag von 1.178,59€ im Monat übersteigt.
Zusätzlich spielt es eine wichtige Rolle, welche Unterhaltsverpflichtungen bestehen und erfüllt werden, und ob womöglich Sozialleistungen auf dem Konto entgegengenommen werden. Dann nämlich können wir Ihnen, nach Vorlage entsprechender Nachweise, eine individuelle Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages ausstellen.
Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen und ob wir Ihnen einen höheren Freibetrag bescheinigen können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur P-Konto-Sprechstunde mit:
- Einkommensnachweis (Lohn- /Gehaltsabrechnung, ALG II-Bescheid, Rentenbescheid, o.ä.)
- Geburtsurkunden der Kinder · Nachweis über den Bezug von Kindergeld (Kontoauszüge, o.ä.)
- bei Barunterhalt: Nachweis über die Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung
- Urkunde der Eheschließung
Die P-Konto-Sprechstunde findet immer montags um 14:30 Uhr und dienstags um 8:30 Uhr statt.